Allgemeinen Geschäftsbedigungen

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedigungen

§ 1 Vertragsgegenstand / Geltungsbereich

1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen (AGB) gelten, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, zwischen dem Auftraggeber und der Firma nexion GmbH, Schauenburgerstraße 6, 20095 Hamburg (nachfolgend „nexion“) als Auftragnehmer für die Erbringung von Dienst-, Service und ähnlichen Leistungen.

2. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nicht, es sei denn, nexion hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt oder wenn durch nexion die Leistungen in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Auftraggebers vorbehaltlos erbracht werden.

3. Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.

4. Sofern nexion mit einem Auftraggeber in laufender Geschäftsbeziehung steht, gelten diese AGB auch für alle künftigen Geschäfte mit diesem.

§ 2 Leistungsumfang

Der  jeweilige Leistungsumfang ergibt sich aus der aktuellen Preisliste von nexion.

§ 3 Serververfügbarkeit / Sperrungen

1. Im Jahresmittel soll die Verfügbarkeit unserer Server mindestens 99,6% betragen.

2. Für namensrechtliche Belange der Domain ist ausschließlich der Besteller und Auftraggeber verantwortlich. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, den Zugriff auf seine Inhalte in dem Fall zu sperren, dass Ansprüche Dritter glaubhaft erhoben werden. Dasselbe Recht zu Sperrung behält sich nexion auch vor, für den Fall einer Domain-Namen Streitigkeit. 

3. Der Auftraggeber gewährleistet, dass auf dem Server befindliche Inhalte nicht gegen geltendes deutsches und/oder EU-Recht verstoßen. Darüber hinaus ist das Hinterlegen von erotischen, pornographischen, extremistischen, Personen verunglimpfenden oder gegen die guten Sitten verstoßenden Inhalten, auf nexion eigenen oder von nexion im Rahmen des Housing betreuten Servern nicht gestattet. nexion ist berechtigt, vorgenannte Inhalte sofort, ohne gesonderte Mitteilung zu sperren und zu löschen.

4. nexion behält sich vor, das Angebot des Auftraggebers (insbesondere Inhalte und Programme), welches das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen könnten, grundsätzlich ohne Vorwarnung zu sperren oder deren Betrieb im Einzelfall zu unterbinden.

5. Im Fall einer Sperrung gemäß der Nummern 2, 3 und 4 dieser Vereinbarung, bleibt der Auftraggeber trotzdem leistungspflichtig gegenüber nexion.

§ 4 Preise / Zahlungsbedingungen

1. Es gilt die jeweils gültige nexion Produktpreisliste. Die Zahlungspflicht des Auftraggebers beginnt im Anschluss an die Auftragsbestätigung durch die nexion GmbH.

2. nexion behält sich vor, die bestehenden Preise auch während der Laufzeit der Auftraggeberbeziehungen zu ändern. Die Erhöhung wird dem Auftraggeber einen Monat im Voraus angekündigt. Der Auftraggeber ist berechtigt, innerhalb von einem Monat nach Zugang der Mitteilung das Auftraggeberverhältnis aufzulösen. Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der rechtzeitige Zugang der Kündigung bei nexion.

3. Die Rechnungstellung durch nexion erfolgt gemäß der Regelung im jeweiligen Auftrag. Die Rechnung kann auch wirksam per E-Mail übersandt werden. Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung beim Auftraggeber ohne Abzüge fällig.

4. Die Rechnungsbeträge werden in der Regel im Einzugsermächtigungsverfahren vom Konto des Auftraggebers eingezogen. Der Auftraggeber wird nexion dazu eine Einzugsermächtigung erteilen. Bei Nichterteilung oder Widerruf der Einzugsermächtigung erhebt nexion ein Bearbeitungsentgelt für administrative Abwicklung nach der jeweils gültigen Preisliste.

5. Bei Zahlungsverzug oder begründeten Zweifeln an der Kreditwürdigkeit oder Zahlungsfähigkeit des Bestellers/Auftraggebers ist nexion - unbeschadet aller sonstigen Rechte - befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Leistungen zu verlangen.

6. Ab dem 15. Tag nach Zugang der Rechnung und ohne Zahlungseingang, bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher offenen Rechnungspositionen, ist nexion berechtigt, die jeweilige Leistung zu stoppen.

7. Gerät der Besteller in Verzug, so ist nexion berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.A. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu fordern. Der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt nexion  vorbehalten.

8. Die Kosten für nicht eingelöste Schecks und Kontorückbuchungen sowie entstehende Kosten für eingeleitete Mahnverfahren trägt der Auftraggeber.

9. Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Käufer zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.

10. Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen sind gegenüber nexion schriftlich zu erheben. Die Rechnungen gelten als vom Auftraggeber genehmigt, wenn ihnen nicht drei Wochen nach Zugang widersprochen wird.

§ 5 Höhere Gewalt            

Sollte nexion an der Erbringung der ihr obliegenden Leistungen durch den Eintritt nicht vorhersehbarer und auch bei Anwendung der den Umständen nach zumutbaren Sorgfalt unabwendbarer Ereignisse, die nexion oder ihre Vertragspartner bei der Erbringung der Leistungen betreffen, wie etwa höhere Gewalt - hierzu gehören insbesondere Krieg, innere Unruhen, Arbeitskampfmaßnahmen, Feuer, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen, sowie die Unterbrechung der Stromverbindung, Verkehrsstörungen u.ä. - gehindert werden, so verlängert sich die Frist zur Erbringung der Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit. Hat nexion die Störung zu vertreten oder dauert diese länger als 48 Stunden, ist der Auftraggeber zur anteiligen Minderung des monatlichen Basispreises berechtigt.

§ 6 Gewährleistung

nexion gewährleistet, dass die gemäß §§ 1, 2 dieser AGB geschuldeten Leistungen nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem vorausgesetzten Gebrauch auf­heben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

nexion leistet keine Gewähr für Fehler, die durch die vom Auftraggeber bereitgestellte Umgebung verursacht werden.

Als Fehler gelten nur Beeinträchtigungen der Funktionstüchtigkeit der gem. den §§ 1 und 2 beschriebenen Leistungen und eine Verfügbarkeit, die unterhalb von 99,6 % im Jahresmittel liegt.

Soweit Leistungen von nexion erbracht werden und sich herausstellt, dass diese nicht unter gewährleistungsrechtlichen Gesichtspunkten geschuldet werden, trägt der Auftraggeber die hierdurch entstehenden Kosten gemäß der jeweils aktuellen nexion Preisliste.

Die Gewährleistungspflichten von nexion beschränken sich zunächst nach Wahl auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Sollten zwei Nachbesserungs- bzw. Nachlieferungsversuche fehlschlagen, so ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, Minderung oder Wandlung zu verlangen.

Es wird keine Gewähr für die allgemeinen Zugangsgeschwindigkeiten, o.ä. übernommen, die durch Datenverbindungsleitungen oder das INTERNET selbst verursacht sind.

nexion hat Störungen des Zugangs zum nexion-Internet-Service im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich zu beseitigen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, nexion erkennbare Zugangsstörungen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 7 Kalendertagen nach Kenntnis schriftlich oder per E-Mail anzuzeigen (Störungsmeldung).

§ 7 Haftung

Soweit nexion haftet, gilt Folgendes:

nexion schließt zur Abdeckung ihrer Haftungsverpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber eine Betriebs-, Produkt- und Vermögenshaftpflichtversicherung über eine Deckungssumme in Höhe von € 1 Mio. ab.

Soweit eine Haftung von nexion durch diese Versicherung nicht gedeckt ist, z.B. weil sich ein Schaden außerhalb des versicherten Risikos, für welches nexion einstandspflichtig ist, verwirklicht, oder weil ein Schaden die durch die Versicherung abgedeckte Schadenssumme übersteigt, haftet nexion nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

1. nexion haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund eine Haftung in Betracht kommt. Im Fall der Verletzung von Kardinalpflichten haftet nexion jedoch auch bei leichter Fahrlässigkeit.

2. Die Haftung für Mangelfolgeschäden gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Vertrag, vertragsähnlichen Vertrauensverhältnissen (c.i.c., pFV, etc.), Recht der unerlaubten Handlung etc., wird ausgeschlossen.

3. Für entgangenen Gewinn und Vermögensschäden des Auftraggebers, die z.B. durch Ausfall von DV-Anlage, Servern, fehlerhafte Funktion von Programmen oder Datenverlust entstehen, ist eine Haftung von nexion ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn zwingende gesetzliche Vorschriften, z.B. über die Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, entgegenstehen. nexion haftet allerdings bei der Verletzung von Kardinalpflichten auch für leichte Fahrlässigkeit.

4. Fällt nexion nur leichte Fahrlässigkeit zur Last, ist die Haftung für mittelbare bzw. Folgeschäden, beispielsweise entgangenen Gewinn, ausgeschlossen. Das gilt nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften.

5. Für Schäden im Zusammenhang mit dem Verlust von Daten haftet nexion nicht für den Verlust neuer Daten die innerhalb der Datensicherungsintervalle vom Auftraggeber neu eingepflegt wurden. Ein Intervall darf höchstens 24 Stunden betragen. Die Haftung beinhaltet im Verlustfall nur das schnellstmögliche Einspielen der letzten Datensicherung.

6. Das Gesamthaftungsvolumen der nexion wird unabhängig von der Anzahl der Schadensereignisse pro Jahr der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt. Die Höhe der Haftung beschränkt sich für jedes auf das jeweils insgesamt geleistete monatliche Entgelt, höchstens aber auf den jeweiligen Vertragswert für zwei Jahre. In jedem Fall ist die Gesamthaftung pro Schadensfall auf 5.000 € beschränkt.

7. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten ebenfalls für gesetzliche Vertreter, Arbeitnehmer und Subunternehmer von nexion. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung für Personenschäden, sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

8. Für den Fall des Fehlens zugesicherter Eigenschaften haftet nexion nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bloße Angaben, Erklärungen oder Auskünfte gelten nicht als zugesichert. Eine Zusicherung muss ausdrücklich als solche benannt werden.

9. Zur Ermittlung von Schäden, hieraus sich ergebenden Forderungen und zur Ermittlung von Forderungen aus Gewährleistungsansprüchen ist ein von beiden Vertragsparteien gemeinschaftlich zu benennender neutraler Gutachter zu bestellen, der für die Parteien verbindlich entscheidet, sofern sein Gutachten nicht offenkundig unzutreffend ist.

10. nexion  übernimmt die Sicherung der eigenen Systeme mit der im Datenverkehr üblichen und erforderlichen Sorgfalt. Für unzulässige Zugriffe durch Hacker oder neue, unbekannte Viren, trojanische Pferde, etc. kann jedoch keine Haftung übernommen werden.

11. Die Haftung gemäß § 538 BGB wird ausgeschlossen.

§ 8 Datenschutz

1. nexion speichert alle Daten des Auftraggebers während der Dauer des Vertragsverhältnisses elektronisch, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweckes, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Mit der Datenspeicherung zu dem hier genannten Zweck, erklärt sich der Auftraggeber ausdrücklich einverstanden . Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt nexion auch zur Beratung seiner Auftraggeber, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Telekommunikationsleistungen. nexion wird dem Auftraggeber auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft erteilen. Dasselbe gilt für das Recht auf Berichtigung, Löschung und Sperrung. nexion wird weder diese Daten noch den Inhalt privater Nachrichten des Auftraggebers ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten. Dies gilt insoweit nicht, als nexion verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Auftraggeber nicht widerspricht.

2. nexion weist den Auftraggeber ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik, nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Auftraggeber weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Auftraggebers aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und auf Webservern gespeicherten Daten trägt der Auftraggeber vollumfänglich selbst Sorge.

3. Verbindungsdaten werden erhoben, verarbeitet, genutzt und übermittelt, soweit dies zur Bereitstellung von Leistungen, zu deren Abrechnung oder Nachweis oder sonst zur Vertragsabwicklung notwendig ist.

4. nexion hält die Regeln des Datenschutzes (BDSG) ein. nexion wird seine Mitarbeiter in der erforderlichen Form auf die Einhaltung des datenschutzrechtlichen Datengeheimnisses und vertraglich vereinbarter Verschwiegenheitspflichten verpflichten und gegebenenfalls schulen.

§ 9 Kündigung

1. Die Mindestlaufzeit eines Vertrages wird im Auftrag/Angebot bestimmt.

2. nexion ist berechtigt, in den Fällen von § 3, Ziffer 3 und 4 das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.

3. Im Fall der Kündigung wird die Domain oder sonstige im Besitz von nexion befindliche Gegenstände, erst nach Begleichung sämtlicher Forderungen freigegeben.

4. Eine Kündigung des Bestellers muss schriftlich erfolgen und bedarf der Bestätigung durch nexion.

5. Nach einer wirksamen Kündigung, hat der Auftraggeber ggf. bei nexion befindliche Gegenstände unverzüglich abzuholen. nexion wird ihm diese herausgeben, sofern keine Verbindlichkeiten bestehen und nexion nicht von seinem Vermieterpfandrecht gebrauch gemacht hat. Bei Nichtabholung der Gegenstände nach ausdrücklicher, schriftlicher Aufforderung und dem Ablauf einer angemessenen Frist wird nexion die Gegenstände nach Wahl auf Kosten des Auftraggebers einlagern lassen oder verwerten. Sämtliche Daten werden nach Wirksamkeit einer Kündigung gelöscht.

§ 10  Gerichtsstand / Erfüllungsort

1. Ist der Besteller Vollkaufmann, ist der Geschäftssitz von nexion der Gerichtsstand; nexion bleibt jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

2. Es gilt deutsches Recht.

3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

§ 11 Sonstiges

1. Sollten Bestimmungen dieser AGBs und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.

2. Änderungen der AGBs behält sich nexion ausdrücklich jederzeit vor. Sie werden dem Auftraggeber mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail oder postalisch mitgeteilt. Hierzu ist statt der Beifügung des kompletten Textes ein Verweis auf die Adresse im Internet, unter der die neue Fassung abrufbar ist, hinreichend. Sollte solchen Änderungen nicht innerhalb von einem Monat ab Zustellung widersprochen werden, gelten diese als angenommen. Erfolgen die Änderungen zu Ungunsten des Auftraggebers, kann der Auftraggeber das Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung fristlos kündigen.

3. nexion steht es frei, im Zuge des technischen Fortschrittes zur Erbringung der Leistungen auch neuere Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards zu verwenden, als zunächst angeboten, insofern dem Auftraggebern hieraus keine Nachteile entstehen.

4. Ein Verkauf von einzelnen Geschäftsbereichen der nexion oder ein Gesellschafterwechsel begründen kein Sonderkündigungsrecht.